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Selektivverträge
Von: AT
29.04.2015

Niedersachsen: Neuer Vertrag für AOK Patienten zur Behandlung von Krampfadern

Zur Behandlung von Krampfadern werden für niedersächsische AOK Patienten Lasertherapie bzw. Radiofrequenztherapie als Kassenleistung eingeführt.


In Niedersachsen werden jährlich zwischen 35 000 und 40 000 Eingriffe an den oberflächlichen Venen bei einem Krampfadernleiden durchgeführt, teilt die KV Niedersachsen mit.

Die AOK Niedersachsen hat jetzt einen speziellen Vertrag zur Behandlung von Krampfadern mit der KV Niedersachsen abgeschlossen.

Damit stehen den AOK-Versicherten neben dem herkömmlichen Venen-Stripping, bei dafür qualifizierten Ärzten, noch die Lasertherapie oder die Radiofrequenztherapie zur Verfügung.

"Die Lasertherapie und die Radiofrequenz-Behandlung haben ihre Wirksamkeit als schonende Behandlungsmethoden längst unter Beweis gestellt", wirbt Niedersachsens KV-Chef Mark Barjenbruch für den neuen Strukturvertrag.

Oben genannte Behandlungsmethoden können von Fachärzten für Gefäßchirurgie, Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Angiologie, und Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie durchgeführt werden.