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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
01.06.2015

KV Nordrhein: Ab 1.7.2015 Chronikerpauschalen selbst eintragen

Bisher hat die KV Nordrhein bei der Abrechnung der Chronikerziffern die Nrn. 03220/04220 automatisch eingetragen. Ab dem 1.7.2015 müssen Praxen dies selbst übernehmen.


Zum 3. Quartal 2014 wurde die Systematik zur Abrechnung der Chronikerpauschale geändert. Praxen müssen seitdem nicht nur die Ziffern 03221/04221, sondern auch die EBM Nrn. 03220/04220 in der Abrechnung eintragen.

Da diese Änderungen bisang nicht in der Abrechnungssoftware der Praxen berücksichtigt wurde, hat die KV Nordrhein nach eigenen Angaben die Abrechnung automatisch um die Chronikerpauschale 03220/04220 ergänzt.

Damit ist ab dem 3. Quartal 2015 Schluß. Die KV begründet das damit, dass mittlerweile alle Softwareprogramme der Praxisverwaltungssysteme auf die neue Systematik umgestellt hätten.

Ärzte müssen die Pauschale deshalb ab dem 1.7.2015 selbst eintragen.