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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
01.06.2015

EBM: Ab 1.10.2015 Änderungen bei der Abrechnung Humangenetik

Zum dritten Quartal 2015 treten zahlreiche Änderungen im EBM-Kapitel "Humangenetische Gebührenordnungspositionen" in Kraft.


Zum 1.10.2015 fällt die Zusatzpauschale nach EBM Nr. 11220 (= 450 Punkte) zu den EBM Nrn. 11210 bis 11212 weg. 

Ebenso werden die Leistungen nach Nrn. 11231 „Wissenschaftlich begründete humangenetische Beurteilung auf Grundlage zugesandter Befunde“  (=  288 Punkte) und 11232 „Ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidentem genetischen und/oder teratogenem Risiko“ (= 1179 Punkte) gestrichen.

Dafür werden die  neuen  EBM-Nrn. 11233 bis 11236  eingeführt: 

  • 11233 Ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidentem genetischen  und/oder teratogenem  Risiko von bis zu 20 Minuten Dauer (=553 Punkte)
  • 11234 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 11233 (=553 Punkte)
  • 11235 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 11233 für eine wissenschaftlich begründete humangenetische Beurteilung in Bezug auf komplexe genetisch bedingte  manifeste Erkrankungen bei einem Patienten mit einem Verdacht auf eine seltene genetische Erkrankung einschließlich der Tumorprädispositionssyndrome  (= 761 Punkte)
  • 11236 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 11233 für eine wissenschaftlich begründete humangenetische Beurteilung in Bezug auf manifeste unklare, schwer abgrenzbare genetisch bedingte Fehlbildungssyndrome und/oder manifeste unklare Entwicklungsstörungen bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ((=863 Punkte)


Die EBM-Nrn. 11352, 11371, 11401, 11431, 11432, 11440, 11441 und 11500 werden deutlich abgewertet.


Den kompletten Beschluss finden Sie unter:
institut-ba.de/ba/babeschluesse/2015-05-04_ba347.pdf