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Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: IsA
06.07.2020

Baden-Württemberg: Rettungsschirm für HzV und Facharztverträge der AOK

Für Ärzte und Psychotherapeuten in Selektivverträgen habe der Gesetzgeber keine auseichende wirtschaftliche Sicherung beschlossen, kritisieren die AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK sowie Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg. Die Selektivpartner haben daher einen eigenen Rettungsschirm vereinbart.


Wer am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg oder den gemeinsamen Facharztverträgen von AOK und Bosch BKK teilnimmt, wird nun von einem regionalen Rettungsschirm geschützt.  Die beiden Krankenkassen haben gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg eine Absicherung vereinbart, die für alle Quartale des Jahres 2020 gilt. Bei Honorarminderungen von mehr als  10% gegenüber dem Vorjahresquartal soll der Rettungsschirm bis zu 90%  des Honorars garantieren.