Von: IsA
11.12.2019
Honorarbericht Schleswig-Holstein
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat im November ihren Honorarbericht für das Jahr 2018 veröffentlicht. Insgesamt ist die Vergütung stabil geblieben, bilanziert Dr. Ralph Ennenbach, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende. Lediglich die Laborreform habe zu größeren Veränderungen geführt.
Die Honorarverteilung in Schleswig-Holstein richtet sich nicht nach dem Regelleistungsvolumen, sondern nach einem arztindividuellen quartalsbezogenen Punktzahlvolumen (PZV). Im Jahr 2018 wurden Leistungen innerhalb dieses Volumens mit einem Orientierungswert von 10,6543 Cent vergütet. Für Leistungen, die das Volumen überstiegen, wurde ein Restpunktwert von mindestens 4 Cent angesetzt. Die Hausärzte im KV-Bezirk erzielten dadurch durchschnittlich etwa 214.000 Euro Honorar. Verglichen mit 2017 stieg diese Summe um 1,5 %.
Größere Verschiebungen zeigten sich infolge der Laborreform. In den letzten Jahren hatten Ärzte mehr Laboruntersuchungen veranlasst, als aus dem dafür vorgesehenen Topf vergütet werden konnten. Die Defizite mussten mit Mitteln aus dem haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich ausgeglichen werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reformierte die Vergütung der Leistungen daher im April 2018. Ihr Ziel war es, Ärzte zu einer wirtschaftlicheren Verordnung von Laboruntersuchungen zu bewegen und neue Modalitäten für den Defizitausgleich festzusetzen.
Die gewünschten Effekte der Reform sind eingetreten, stellt die KV Schleswig-Holstein fest. In ihrem Bezirk wurden weniger Laborleistungen erbracht, die Umsätze der Laborärzte bleiben jedoch aufgrund einer höheren Vergütung gleich. Laborleistungen, die Hausärzte (ggf. mithilfe von Laborgemeinschaften) für ihre Patienten erbringen, werden seit der Reform aus dem hausärztlichen Vergütungsvolumen bezahlt, und zwar zu 89 %. Der Wirtschaftlichkeitsbonus wird weiterhin voll aus dem Labortopf gezahlt.
Die kommenden Jahre betrachtet Dr. Ennenbach als Stresstest für die Honorarverteilung mittels PZV. Zum einen müsse die kommende EBM-Reform sinnvoll abgebildet werden. Zum anderen ziehe das Terminservice-und Versorgungsgesetz komplizierte Bereinigungen nach sich.
Quelle: https://www.kvsh.de/index.php?StoryID=848