EBM
Von: Anke Thomas
01.04.2015
Von: Anke Thomas
01.04.2015
Augenärzte: EBM Nr. 06225 auch neben IVM-Leistungen möglich
Ab sofort können Augenärzte neben den Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) die EBM-Nr. 06225 abrechnen.
Die Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225) kann ab 1. April 2015 auch neben den Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) berechnet werden.
Die Nr. 6 der Präambel 6.1 des EBM wurde angepasst.