Von: IsA
16.02.2021
AU-Versand: Richtige EBM-Ziffer wählen
Je nachdem, ob ein Patient per Video krankgeschrieben wird oder ob es um Kinderkrankengeld geht, müssen Ärzte bei Versand der Bescheinigung zwischen zwei Kostenpauschalen wählen. Die Vergütung ist jedoch identisch.
Seit dem 7. Oktober 2020 haben Mediziner zwei GOP zur Auswahl, wenn sie infolge einer Videosprechstunde einen AU-Schein oder eine Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld per Post versenden: Im Fall eines AU-Scheins ist Nr. 40128 anzugeben. Geht es hingegen um die Erkrankung eines Kindes und den Bezug von Kinderkrankengeld, muss Nr. 40129 angesetzt werden. Beide Pauschalen werden extrabudgetär mit 0,81 Euro vergütet. Laut KV Hessen sollen die beiden Ziffern genutzt werden, bis ein elektronisches Muster vorhanden ist, dass den digitalen Versand der Bescheinigungen erlaubt. Befristet auf dieses Jahr können Eltern auch dann Kinderkrankengeld erhalten, wenn Schule oder Kita aufgrund der Coronapandemie geschlossen sind. Ärzte sind in diesem Fall allerdings nicht zuständig. Die Eltern benötigen stattdessen eine Bestätigung der entsprechenden Einrichtung, falls ihre Krankenkasse dies verlangt. Mehr dazu bei derKV Hessen: https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/neu-im-ebm/oktober-20/postversand-au/