Von: IsA
02.04.2020
Neue GOP für Beratung bei Schwangerschaftskonflikten
Schwangere, bei deren Kind gesundheitliche Schäden diagnostiziert wurden, haben Anspruch auf eine Beratung durch einen Gynäkologen sowie einen Kinder- und Jugendarzt. Seit April gibt es diesbezüglich Neuerungen im EBM.
Muss nach einer Pränataldiagnostik angenommen werden, dass die körperliche oder geistige Gesundheit eines Kindes geschädigt ist, hat die werdende Mutter einen Anspruch auf ärztliche Aufklärung und Beratung. Dies sehen das Schwangerschaftskonfiktgesetz und die Mutterschafts-Richtlinien vor. In der Regel stellt der Gynäkologe die entsprechende Diagnose und berät über die medizinischen und psychosozialen Aspekte des Befunds. Diese Leistung ist Bestandteil der GOP 01770, die seit April 2020 höher bewertet wird (1172 Punkte statt 1093 Punkte). Um die gynäkologische Beratung zu ergänzen, wird ein Kinder- und Jugendarzt hinzugezogen, der mit der Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung hat. Auch diese Beratung ist seit April im EBM erfasst: GOP 01799 ist mit 65 Punkten je fünf Minuten bewertet und kann viermal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_45191.php