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Gebührenordnungen
GOÄ
Von: Anke Thomas
25.11.2015

GOÄ-Reform: Pläne zu Steigerung, Analogabrechnung & Honorar

Auf einer Pressekonferenz der Bundesärztekammer wurde der aktuelle Stand der neuen GOÄ, die zum 1.10.2015 in Kraft treten soll, vorgestellt.


Ein Sonder-Ärztetag, den ärztliche Berufsverbände zur GOÄ-Reform gefordert hatten, ist nicht nötig, meinte Dr. Theodor Windhorst, GOÄ-Verhandlungsführer der Bundesärztekammer, der zuversichtlich ist, dass die neue GOÄ zum 1.10.2016 in Kraft tritt.

Zu Steigerungen: Die Leistungsbewertungen der neuen GOÄ sollen mit "robusten Einfachsätzen", die mittlerweile "nicht unterschreitbare Gebührensätze" heißen, festgelegt werden. Diese Gebührensätze entsprechen in etwa dem derzeit 2,4-fachen Satz. Eine Steigerung soll es auch künftig und zwar bis zum zweifachen Satz geben, der etwa dem derzeit 4,8-fachen Satz entspricht, erklärte Dr. Rochell.

Allerdings ist Ärzten die Steigerung nur möglich, wenn Steigerungsgründe, die in einer noch zu erstellenden Positivliste festgelegt werden, vorliegen. Sollten Ärzte einen triftigen Grund zur Steigerung haben, der nicht in der Positivliste aufgeführt ist, können sie bei der noch zu gründenden „Gemeinsamen Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ“ (GeKo), die dem derzeitigen Konsultationsausschuss ähnelt, einen Antrag auf Aufnahme in die Positivliste stellen.

Wird dieser Antrag abgelehnt, wird der abgelehnte Grund in eine "Negativliste" aufgenommen, die Ärzten das Steigern grundsätzlich verbietet.

Abweichende Honorarvereinbarungen sollen ebenfalls weiterhin möglich sein, allerdings nicht, wenn die Negativliste greift. Der Patient muss umfassend über die finanziellen Auswirkungen aufgeklärt und schriftlich hingewiesen werden.

Die Analogabrechnung, das "Anti-Aging-Programm" der jetzigen GOÄ, soll auch weiterhin möglich sein. Analogziffern dürfen aber nur zum einfachen Satz abgerechnet werden. Vor allen Dingen bei "umsatzstarken" Analognummmern will die GeKo diese überprüfen und "schnellstmöglich" mit einer neuen Ziffer in die GOÄ überführen.

Zu den Honorarzuwächsen: Hierzu lässt die Bundesärztekammer die Ärzteschaft weitgehend im Dunkeln.  Es sei eine Art Korridor angedacht, in dem sich die Ausgaben bewegen müssten. Das BMG (und PKV-Verband) wollten hohe Kostensteigerungen vermeiden, weshalb man sich auf ein "Monitoring" über 36 Monate geeinigt habe, um zu sehen, ob der Korridor unter- oder überschritten würde.

Obwohl viele Punkte ungeklärt und die Kritik der ärztlichen Berufsverbände bisher ungehört geblieben ist, versprachen Dr. Windhorst und Dr. Rochell einen ersten GOÄ-Referentenentwurf im ersten Quartal 2016.

Weitere Details zur neuen GOÄ lesen Sie in der Printausgabe der Medical Tribune Nr. 49, die am 4.12.2015 erscheint.