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Gebührenordnungen
GOÄ
Von: AT
01.12.2015

GOÄ-Reform: Bundesärztekammer bereitet Sonderärztetag vor

Die Delegiertenversammlungen dreier Ärztekammern haben für einen Sonderärztetag wegen der GOÄ-Reform gestimmt.


Einen Sonderärztetag zur GOÄ-Reform, wie ihn viele ärztliche Berufsverbände gefordert hatten, hatte die Bundesärztekammer (BÄK) bisher nicht für notwendig befunden.

Die Ärzteschaft hatte der BÄK daraufhin Intransparenz und EBMisierung vorgeworfen und kritisiert, dass die BÄK nicht nach den Beschlüssen zur GOÄ, die auf Deutschen Ärztetagen abgesegnet worden waren, handelten.

Auch Ärztekammern äußerten sich zu den GOÄ-Plänen der BÄK. In einer Stellungnahme legte Dr. Elmar Wille, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, unter anderem dar, weshalb die Änderung des Paragraphenteils der GOÄneu einen fundamentalen Paradigmenwechsel darstelle.

Nun haben drei Ärztekammern für einen Sonderärztetag gestimmt. Damit sei  das in der Satzung notwendige Quorum für einen Sonderärztetag erreicht, erklär die BÄK, die nun handeln muss. Die BÄK habe bereits mit den Vorbereitungen begonnen, ein Termin steht noch nicht fest.

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, meinte nach der Bekanntgabe:

"Wir werden auf diesem Sonderärztetag die bisherigen Beschlüsse Deutscher Ärztetage zu den Verhandlungsaufträgen, das Konzept einer neuen Gebührenordnung an sich sowie die grundsätzliche Bedeutung einer GOÄ-Novellierung im derzeitigen politischen Kontext diskutieren und richtungsweisende Beschlüsse fassen. Denn eins ist klar: Wenn wir jetzt keine neue GOÄ in Mitgestaltung durch die Ärzteschaft bekommen, dann ist diese Chance wohl für lange Zeit verwirkt."