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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
29.08.2022

Chronische Hyperurikämie: Febuxostat darf nur noch in Ausnahmefällen verordnet werden

Bei erhöhtem Harnsäurespiegel gilt die Verordnung von Febuxostat nicht mehr als wirtschaftlich. Ein anderer Wirkstoff ist günstiger.


Die Behandlung der chronischen Hyperurikämie darf künftig nur noch in Ausnahmefällen mit dem Wirkstoff Febuxostat erfolgen. Das hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) am 18. August entschieden. Das Gremium begründet dies mit der Studienlage, die darauf hinweise, dass die Verordnung von Allopurinol ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger sei.

Trotzdem darf Febuxostat künftig noch bei Patienten eingesetzt werden, die eine Unverträglichkeit gegenüber Allopurinol oder ein hohes Risiko für eine solche haben. Auch, wenn eine patientenindividuell optimierte Therapie mit Allopurinol erfolglos geblieben ist, darf auf den Wirkstoff zurückgegriffen werden.
 
Die Entscheidung des G-BA tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Mitteilung des G-BA