EBM
Von: Anke Thomas
17.03.2015
Von: Anke Thomas
17.03.2015
KV Rheinland-Pfalz: Tipps zur Abrechnung von sonstigen Kostenträgern
Für Patienten sonstiger Kostenträger gelten Besonderheiten bei der Abrechnung. Die KV RLP hat eine Übersicht ins Netz gestellt.
"Sonstige Kostenträger" ist ein Sammelbegriff für Kostenträger, die weder als Primärkassen noch als Ersatzkassen einzustufen sind, macht die KV RLP aufmerksam.
Besonderheiten bei der Abrechnung gelten beispielsweise für die Bereitschaftspolizei, die Bundespolizei, die Bundeswehr, Versicherte der Freien Arzt und Medizinerkasse, Polizeikasse oder Postbeamtenkrankenkasse.
Auch gibt es Abrechnungshinweise zu Bundesbahnbeamten, zu Dienstunfällen bei ehemaligen Postbeamten oder Dienstunfällen bei der Eisenbahn oder die Abrechnung über Unfallversicherungsträger.
Übersicht und die Hinweise finden Sie hier:
www.kv-rlp.de/mitglieder/verguetung/abrechnung/sonstige-kostentraeger/