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Gebührenordnungen
EBM
Von: IsA
10.03.2023

Vergütung für PCR-Tests gesenkt

PCR-Tests auf Corona werden künftig schlechter vergütet. Zudem entfällt eine Abrechnungsvoraussetzung.


Für PCR-Tests auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) erhalten Mediziner ab dem 1. April nur noch 19,90 Euro. Der Betrag wird aber weiterhin extrabudgetär gezahlt. Künftig müssen Befunde zudem nicht mehr innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung mitgeteilt werden, um die Leistung abrechnen zu können. Grund der Anpassungen ist die normalisierte Versorgung mit Reagenzien. Der Test darf von Fachärzten für Labormedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie erbracht werden. Derzeit liegt die Vergütung bei 27,30 Euro.

Für den Nukleinsäurenachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen (GOP 32851) gab es eine redaktionelle Klarstellung durch den Bewertungsausschuss: Da die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und Coronaviren anzuwenden ist, wird das „und“ in der Aufzählung der beiden viralen Erreger durch ein Komma ersetzt. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. 

Mehr dazu bei der KBV.