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Gebührenordnungen
GOÄ
Von: REI/leb
29.01.2020

Änderungen der UV-GOÄ zum 1. Januar 2020

Zum Jahresanfang gab es Anpassungen im Leistungs- und Gebührenverzeichnis für die gesetzliche Unfallversicherung (UV-GOÄ) sowie im Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren.


Im Bereich G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie wurden die Gebühren für die eingehende neurologische Untersuchung (Nr. 800 UV-GOÄ) wie folgt erhöht:

  • Allgemeine Heilbehandlung: 16,61 Euro (bisher: 15,43 Euro)
  • Besondere Heilbehandlung: 20,66 Euro (bisher: 19,19 Euro)
Klargestellt wurde auch, dass ebenfalls Neuropädiater die Nr. 800 abrechnen dürfen. Leistungen der Nr. 6 dürfen nicht mehr neben der Nr. 826 angesetzt werden. Entweder wird eine neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung über die Nr. 6 oder, falls sie als eigenständige Leistung erbracht wird, nach Nr. 826 abgerechnet. Für das Ausfüllen der Vordrucke F3110 (Belastungserprobung) einschließlich Anlage F3112 (Arbeitsplatzbeschreibung) wurde die Nr. 116  (18,49 Euro) neu eingeführt. Die aktuell gültige Fassung finden Sie auf der Webseite der KBV: https://www.kbv.de/html/uv.php Quelle: https://www.kvno.de/60neues/2020/20_02_unfallversicherung/index.html