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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
06.07.2021

COVID-19-Genesenenzertifikate: Vergütung steht fest

Die neue Testverordnung des Bundes regelt das ärztliche Honorar für COVID-19-Genesenenzertifikate. Für Corona-Schnelltests sieht sie jedoch weniger Geld vor.


Künftig bekommen Ärzte auch für das Ausstellen von COVID-19-Genesenenzertifikaten ein Honorar. Dies sieht die neue Fassung der Coronavirus-Testverordnung vor, die seit dem 1. Juli gilt. Wie schon bei Impfzertifikaten zahlt der Bund 2 Euro je Zertifikat, wenn dieses mittels Praxisverwaltungssystem erstellt wird (Pseudo-GOP 88371). Ärzte, die die Webanwendung des Robert Koch-Instituts nutzen, erhalten wegen des höheren Aufwands 6 Euro je Zertifikat (Pseudo-GOP 88730).

Das Erstellen der Zertifikate mittels Praxisverwaltungssystem soll spätestens nach einem Software-Update am 12. Juli möglich sein. Einige Hersteller haben das erforderliche Modul aber bereits zur Verfügung gestellt.

Ein Genesenenzertifikat darf nur für Patienten ausgestellt werden, die ein positives PCR-Testergebnis vorweisen können. Es muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein.


Mit der neuen Testverordnung sinkt die Vergütung von Corona-Schnelltests. Seit 1. Juli bekommen Ärzte, Apotheken und Testzentren nur noch 8 Euro pro Test. Die Sachkosten werden pauschal mit 3,50 Euro erstattet. Zudem ist nun ein beaufsichtigter Antigen-Selbsttest der Patienten möglich. In der Abrechnung geben Praxen hierfür die Pseudo-GOP 88314 (5 Euro) an.

Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_53109.php