Selektivverträge
Von: IsA
06.07.2020
Von: IsA
06.07.2020
Baden-Württemberg: Rettungsschirm für HzV und Facharztverträge der AOK
Für Ärzte und Psychotherapeuten in Selektivverträgen habe der Gesetzgeber keine auseichende wirtschaftliche Sicherung beschlossen, kritisieren die AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK sowie Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg. Die Selektivpartner haben daher einen eigenen Rettungsschirm vereinbart.
Wer am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg oder den gemeinsamen Facharztverträgen von AOK und Bosch BKK teilnimmt, wird nun von einem regionalen Rettungsschirm geschützt. Die beiden Krankenkassen haben gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg eine Absicherung vereinbart, die für alle Quartale des Jahres 2020 gilt. Bei Honorarminderungen von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahresquartal soll der Rettungsschirm bis zu 90% des Honorars garantieren.