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Gebührenordnungen
EBM
Von: IsA
12.10.2020

SARS-CoV-2: Rachenabstriche bei Symptomatischen jetzt extra vergütet

Vertragsärzte bekommen nun mehr Geld für Abstriche bei Patienten mit COVID-19-Symptomen. Dies gilt auch, wenn der Test wegen eines Alarms der Corona-Warn-App durchgeführt wird.


Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2  bei symptomatischen Patienten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale 8 Euro. Mediziner können hierfür die GOP 02402 abrechnen. Die Ziffer kann auch angesetzt werden, wenn im Quartal keine Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird. In diesen Fällen kann außerdem ein Zuschlag geltend gemacht werden: GOP 02403 (7,03 Euro). Die neue Regelung gilt für alle Corona-Tests, die über den EBM abgerechnet werden dürfen, d. h. auch für solche, die wegen einer Warnung der Corona-Warn-App gemacht werden. Für jeden Patienten können pro Quartal und Praxis bis zu vier Abstriche gesondert abgerechnet werden. Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_48377.php