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Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: AT
27.04.2015

HzV-Nordrhein-Westfalen: Hausarztverträge neu geschiedst

Fast alle GKV Patienten in Nordrhein-Westfalen können künftig die Vorteile der HzV nutzen, teilt der Hausärzteverband Nordrhein mit. Am neuen Vertrag würden sich alle großen Krankenkassen beteiligen.


Der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Hausärzteverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe mit einer Vielzahl von Krankenkassen wurde neu geschiedst, so der Hausärzteverband Nordrhein.

Die Hausärzte würden deutlich mehr Geld pro Quartal als in der KV erhalten. Der Hausärzteverband kündigt Honorarsteigerungen von 30 bis 40 Prozent pro Quartal und Patient an.

Das Bereinigungsverfahren, das in der Vergangenheit zu großen Honorarschwankungen geführt habe, sei zudem zugunsten der HzV Ärzte geändert worden.

"Mit jedem Quartalsabschluss kennen die Hausärzte nun ihre abschließende Vergütung", so Stephanie Becker-Berke, Vorstand der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG).

Auch Vertretungsfälle sowie Hausbesuche und Pauschalen für Verahs könnten abgerechnet werden, wenn der Patient an der HzV teilnimmt.

Der neue HzV-Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft und ist bis mindestens 31.12.2018 gültig, so der Hausärzteverband Nordrhein.