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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
22.06.2015

EBM: Ab 1.10.2015 neue ASV-Leistungen zur Behandlung gastrointestinaler Tumore

Zum 1.10.2015 werden neue ASV-Leistungen zur Behandlung von Patienten mit gastrointestinalen Tumoren in den EBM aufgenommen, teilt die KBV mit.


Bei den Leistungen handelt es sich zum einen um eine Zusatzpauschale für die Behandlung von Krebspatienten mit gastrointestinalen Tumoren oder Tumoren der Bauchhöhle, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) auch Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten für die Koordination der Patienten im ASV-Team erhalten.

Sie rechnen die Leistung ab Oktober mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 50200 (191 Punkte) ab. Für alle anderen Fachgruppen wie Gastroenterologen, Chirurgen und Urologen enthält der EBM bereits eine GOP für die Zusatzpauschale.

Ferner wird die GOP 50210 für die Vorstellung eines Patienten in einer Tumorkonferenz (201 Punkte) in das neue EBM-Kapitel 50 aufgenommen.

Beide Leistungen waren bislang nur über Pseudoziffern abrechenbar. Diese entfallen ab Oktober: Die GOP 50200 ersetzt die Pseudoziffer 88501, die GOP 50210 die 88502.

Oben genannte Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses treten zum 1.10.2015 in Kraft. Allerdings ist noch die Zustimmung des Bundesministerium für Gesundheit erforderlich.