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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: Anke Thomas
09.07.2015

Datenschutz: Ärzte sollen Unterlagen ohne Umwege an den MDK schicken

Das Umschlagverfahren, bei dem Ärzte von Kassen geforderte Patientendaten getrennt in zwei Umschlägen (Kasse/MDK) an die Kasse schicken, ist nicht mehr erlaubt.


Künftig müssen die für den MDK bestimmten Informationen laut Bundesdatenschutzbeauftragte direkt an den MDK geschickt werden. Viele Ärzte nutzen bisher das Umschlagverfahren und senden gewünschte Informationen von Kassen in zwei Umschlägen an die Krankenkasse des Patienten. Die Kasse wiederum leitet den für den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) bestimmten (verschlossenen) Umschlag an den MDK. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) hat bisher auch nicht widersprochen, wenn Krankenkassen Krankenhausentlassungsberichte angefordert haben und diese im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „ärztliche Unterlagen - nur vom MDK zu öffnen) versehen an den MDK weitergeleitet haben. Schließlich sei bei diesem Prozedere die unzulässige Einsichtnahme in Krankenhausentlassungsberichte durch eine Krankenkasse ausgeschlossen. Kontrollen hätten jedoch ergeben, dass diese datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Praxis häufig nicht beachtet würden, mahnt die Bundesbeauftragte in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2013-2014 an. Auch sei bei den Kontrollen aufgefallen, dass vom MDK in einem verschlossenen Umschlag erhaltene Unterlagen an die Krankenkassen zur dortigen Ablage offen zurückgegeben würden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt erhielten Kassen Kenntnis vom Inhalt der Unterlagen. Um das Datenleck zu schließen, akzeptiert die Bundesbeauftragte das Umschlagverfahren nicht mehr. Künftig sollen Ärzte die für den MDK bestimmten Unterlagen direkt an diesen versenden und nicht mehr den Umweg über die Kassen wählen. Die vom MDK erhobenen und gespeicherten Sozialdaten andererseits müssen beim MDK verbleiben, die dieser nach fünf Jahren löschen muss. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit wird Kontrollen durchführen, ob sich Kassen, MDK und Ärzte künftig an dieses Prozedere halten. Den kompletten Tätigkeitsbericht des BfDI finden Sie hier: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/25TB_13_14.pdf?__blob=publicationFile&v=10