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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
13.08.2015

KV-Berlin: Fördergelder für reproduktionsmedizinische Behandlungen

Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch können in Berlin bei einer reproduktionsmedizinischen Behandlung ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen.


Berlin ist damit das sechste Bundesland, das sich dem Bundesförderprogramm zur assistierten Reproduktion anschließt, teilen die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie die  KV Berlin in einer gemeinsamen Pressemiteilung mit.

Bisher werden bei Kinderwunschbehandlungen 50 Prozent der Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die andere Hälfte müssen die Paare selber tragen.

Mit dem Förderprogramm können sich die Paare die Hälfte ihres Selbstkostenanteils vom Land Berlin und vom Bund finanzieren lassen, d.h. sie haben nach der Förderung noch einen Eigenanteil von 25 Prozent zu tragen.

In Berlin wird der zweite und dritte Behandlungsversuch bezuschusst, die Krankenkassen beteiligen sich bei den ersten drei Versuchen einer Behandlung. Die KV Berlin ist für die Umsetzung der Fördermaßnahme zuständig.

Die Paare können ihren Antrag auf Förderung bei der KV Berlin stellen. Die Voraussetzungen für die Förderung entsprechen den Regelungen für die Gesetzlichen Krankenkassen nach § 27 a SGB V.

Danach übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für bis zu drei Versuche einer reproduktionsmedizinischen Behandlung, sofern die Maßnahme medizinisch erforderlich ist und hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. In Berlin gilt dies abweichend für den zweiten und dritten Versuch.

Außerdem müssen die Paare, die eine Maßnahme in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung bekommen Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren, Männer bis zum 50. Lebensjahr. Bereits laufende Behandlungen können nicht finanziert werden.

Das Programm ist zunächst für ein Jahr beschlossen, soll aber in den Folgejahren fortgesetzt werden.