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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
31.08.2015

Gesundheitskarte für Flüchtlinge flächendeckend in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen (NRW) führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein. Das teilt Barbara Steffens, NRW-Gesundheitsministerin mit.


Bisher wurden in Bremen, Bremerhaften und Hamburg sehr gute Erfahrungen mit der Gesundheitskarte (G-Karte) für Flüchtlinge gemacht.

Nun folgt NRW dem Beispiel, um Flüchtlingen einen unkomplizierteren Zugang zur ärztlichen Behandlung zu ermöglichen.

Eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V hat Ministerin Steffens mit Verantwortlichen von sieben Krankenkassen in NRW unterzeichnet.
 
"Durch diese Vereinbarung wird die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber eindeutig verbessert", so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest: "Die Krankenkassen stellen ihre Kompetenz zur Verfügung, damit die Flüchtlinge Zugang zu medizinischen Leistungen bekommen. Jeder bekommt eine Gesundheitskarte und damit ist allen gedient: Der Hilfebedürftige wird diskriminierungsfrei versorgt, die Ärzte und Krankenhäuser bekommen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt..."

Neben der AOK NordWest beteiligen sich die AOK Rheinland/Hamburg, die Novitas BKK, die Knappschaft, die DAK Gesundheit, die Techniker Krankenkasse und die Barmer GEK an der G-Karte NRW.
 
Die Rahmenvereinbarung erspart den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für klare, verlässliche und einheitliche Bedingungen für alle, teilen die Verantwortlichen mit.

Weitere Hinweise:

  • Die G-Karte NRW soll ein Lichtbild der jeweiligen Nutzerin bzw. des Nutzers enthalten.
  • Bis zur Zustellung der G-Karte NRW können die Kommunen den Flüchtlingen Abrechnungsscheine der Krankenkasse für ärztliche und zahnärztliche Versorgung zur Verfügung stellen, um den vereinfachten Zugang zur Gesundheitsversorgung ohne Wartezeit sicherstellen zu können.
  • Zielgruppe sind derzeit rund 100 000 Flüchtlinge in NRW.
  • Die Krankenkassen rechnen die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen mit der G-Karte NRW vierteljährlich mit den Kommunen ab.
  • Für die Übernahme des Verwaltungsaufwandes zur Entlastung der Kommunen erhalten die Kassen eine Aufwandsentschädigung. Nach Abrechnung der ersten beiden Quartale wird die Angemessenheit der Verwaltungskostenerstattung überprüft und ggf. angepasst.
  • Das Land wirkt auf eine gleichmäßige Verteilung der über die G-Karte NRW Leistungsberechtigten auf die Krankenkassen hin. Hierzu ist geplant, dass eine Kommune immer nur von einer Kasse betreut wird, um die Arbeit für die Kommune auf diese Weise deutlich zu erleichtern.