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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
14.09.2015

Bei höherem Behandlungsbedarf erhalten Ärzte nachträglich Honorar

Erstmals dürfen Ärzte mit einer nachträglichen Vergütung für vergangene Jahre rechnen, wenn z. B. eine Grippewelle einen hohen Behandlungsbedarf ausgelöst hat.


Pech gehabt, hieß es bisher für Ärzte, wenn die Praxen plötzlich einen Ansturm von akut erkrankten Patienten (Grippe, Bronchitis, virale Pneumonien) zu bewältigen hatten.

Zwar hatte der Gesetzgeber die Krankenkassen bereits 2009 dazu verpflichtet, bei einem höheren Behandlungsbedarf auch mehr Geld locker zu machen; bisher scheiterte dies aber an zu hohen Hürden.

Ein Anspruch auf eine Nachzahlung bestand nur, wenn der bundesweite Anstieg bestimmter Infektions- und Atemwegserkrankungen zusammen um mindestens 25 % über dem Anstieg aller Erkrankung lag, erklärt die KBV. Diese 25 % wurden jedoch nie erreicht bzw. überschritten.

Mit dem Anfang 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde der Schwellenwert von 25 % auf 15 % gesenkt. Außerdem beschloss der Bewertungsausschuss, dass der Anstieg für jede KV separat statt bundesweit zu ermitteln sei.

Mit diesen beiden Änderungen haben Ärzte nun die Chance, erstmals für 2013 rückwirkend Honorar von den Kassen zu erhalten. Die Krankenkassen, so die KBV, rechnen für 2013 mit einer Nachzahlung von 20 Mio. Euro, da infolge der Grippewelle der Behandlungsbedarf gegenüber 2012 deutlich gestiegen sei.

Der Bewertungsausschuss muss nun für jede KV ermitteln, wie hoch der "nicht vorhersehbare Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs im Jahr 2013 war", teilt die KBV mit.

Diese Ergebnisse stellen eine Empfehlung dar, die für die KVen als Grundlage für regionale Nachvergütungsverhandlungen mit den Kassen dienen sollen. Bis Ende September will das Institut des Bewertungsausschusses die Empfehlungen erarbeitet haben.

Wie das zusätzliche Honorar, das KVen rückwirkend mit den Kassen regional aushandeln, dann auf die Ärzte verteilt wird, ist ebenfalls Sache der jeweiligen KV.