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Gebührenordnungen
EBM
Von: Anke Thomas
18.03.2015

KV Bremen: Sehschulen ab 1.7.15 im Bereitstellungsvolumen

Die Vertreterversammlung der KV Bremen hat beschlossen, dass die EBM Nrn. 06320 und 06321 ab III/15 aus dem Bereitstellungsvolumen honoriert werden.


Bisher waren die Leistungen Bestandteil des Regelleistungsvolumens. Weil nur wenige Augenärzte die Sehschule abrechneten, wurde die Leistung daher nicht angemessen berücksichtigt.

Mit dieser Umstellung wird dem Wunsch der Augenärzte Rechnung getragen, teilt die KV Bremen mit.