content will be replaced...
Gebührenordnungen
GOÄ
Von: Anke Thomas
25.03.2015

UV-GOÄ: Ab 1.4. mehr Honorar für freie Gutachten bei Unfällen

Für die UV-GOÄ Nummern 160, 161, 165 und 190 gibt es ab dem 1.4.2015 mehr Geld, teilt der Landesverband Nordwest DGUV mit.


Die Honorare für freie ärztliche Gutachten bei Unfällen werden in der UV-GOÄ ab 1.4.2015 deutlich erhöht.

Betroffen sind die UV-GOÄ Nrn. 160, 161 und 165. Auch für die Schreibgebühren nach Nr. 190 UV-GOÄ gibt es ab 1.  April 2015 mehr Geld.

Im Einzelnen gilt ab 1.4.2015 laut dem Landesverband Nordwest, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV folgende Vergütungen:

  • Nr. 160 - Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad. Abhandlungen in Fachliteratur und Begutachtungs-Standardwerken bzw. von den Fachgesellschaften herausgegebene Begutachtungsempfehlungen sind regelmäßig vorhanden. Es sind keine sich widersprechenden Vorgutachten zum Kausalzusammenhang zu berücksichtigen - Gebühr: 280 Euro

  • Nr. 161 - Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad. Es existieren keine konsentierten Begutachtungsemfpehlungen bzw. trotz Vorliegens einer solchen setzt die Begutachtung eine anspruchsvolle medizinische Bewertung voraus. Regelmäßig sind deshalb verschiedene medizinische Quellen und diverse Fachliteratur zu sichten bzw. bedarf es einer Literaturrecherche oder entsprechender fundierter Fachkenntnisse <u>oder</u> es ist eine umfassende Auseinandersetzung mit Vorgutachten notwendig  - Gebühr: 490 Euro

  • Nr. 165 - Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad <u>und</u> sehr hohem zeitlichen Aufwand zu speziellen Kausalzusammenhängen und/oder differentialdiagnostischen Problemstellungen. Es gbit nur wenig gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse bzw. die Erkenntnislage ist unübersichtlich oder es liegen divergierende Auffassungen in der Fachliteratur vor. -Die Begutachtung bedarf umfangreicher Recherchen und tiefgehender eigener wissenschaftlich fundierter Überlegungen und Begründungen. Zusätzlich ist das Gutachten mit einem deutlich überdurchschnittlichen Zeitaufwand verbunden, zum Beispiel durch aufwändige Anamnese, Auswertung umfangreicher Voruntersuchungen, weit überdurchschnittlichen Aktenumfang etc. - Gebühr: 700 Euro

  • Nr. 190 - Schreibgebühren für Arztvordrucke nach den Nummern 117 bis 124 und Gutachten nach Nummern 146, 154, 155 (ausgenommen audiologischer Befundbogen), 160, 161, 165 je Seite - Gebühr 4,50 Euro

www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/rundschreiben/lv1_west/archiv_d2015/lv1_d12_15.