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Gebührenordnungen
EBM
Von: Maya Hüss
10.01.2019

Samstagszuschlag auch für Radiologen und Strahlentherapeuten

Zusätzlich zur Behandlungsleistung gibt's jetzt auch den Zuschlag von 10,76 Euro.


Rückwirkend zum 1. Oktober 2018 können Radiologen und Strahlentherapeuten einen Zuschlag abrechnen, wenn sie an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr Patienten behandeln. Bisher konnten Radiologen und Strahlentherapeuten nur die Behandlung, nicht aber den Zuschlag 01102, der mit 101 Punkten bewertet und 10,76 Euro vergütet wird, berechnen. Die entsprechende Änderung wird zum 1. Januar in den EBM eingetragen. Weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/1150_38635.php