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Gebührenordnungen
Von: IsA
23.07.2019

Psychotherapeuten: Für Tagesprofil gilt Kalkulationszeit

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss sich die Plausibilitätsprüfung von psychotherapeutischen Leistungen im Tagesprofil nach der Kalkulationszeit richten. Der Bewertungsausschuss passte den EBM entsprechend an.


Für bestimmte psychotherapeutische Leistungen werden bei der Plausibilitätsprüfung nun niedrigere Zeiten im Tagesprofil angesetzt. Die Dauer der betroffenen Leistungen orientiert sich nicht mehr an der Prüfzeit, sondern an der Kalkulationszeit. So werden für die biografische Anamnese (GOP 35140) beispielsweise nur noch 60 Minuten statt 70 Minuten angesetzt. Im Quartalsprofil gelten jedoch weiterhin die bisherigen Prüfzeiten.      

Die Anpassung der Zeiten für die Plausibilitätsprüfung erfolgte aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2018. Nach diesem finden Tätigkeiten wie Supervision und Reflexion üblicherweise nicht an einem festgelegten Arbeitstag statt. Für eine Plausibilitätsprüfung nach Tagesprofilen sei die Prüfzeit daher ungeeignet.  

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_41266.php