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Gebührenordnungen
EBM
Von: IsA
04.09.2020

Zusatzpauschale für Behandlung mit Siponimod

Nach Gabe des Wirkstoffs Siponimod kann eine mehrstündige Überwachung des Patienten erforderlich sein. Neurologen und Nervenärzte können diese ab Oktober über den EBM abrechnen.


Erwachsene mit sekundär progredienter Multipler Sklerose werden unter bestimmten Bedingungen mit dem Wirkstoff Siponimod behandelt. Laut der Fachinformation zum entsprechenden Medikament kann anschließend eine mehrstündige Beobachtung bzw. Betreuung geboten sein. Damit Nervenärzte und Neurologen diese abrechnen können, wurde der EBM um die GOP 01517 ergänzt. Sie wird für zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_47777.php