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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
17.11.2021

Corona-Impfung: Vergütung erhöht, Booster vereinfacht

Um die COVID-19-Schutzimpfung für Niedergelassene attraktiver zu machen, erhalten sie mehr Geld für die Leistung. Zudem sind sie aufgefordert, bei der Booster-Impfung flexibel vorzugehen.


Angesichts der Infektionsdynamik und der anstehenden Corona-Booster-Impfungen hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Impfhonorar per Verordnung erhöht. Mediziner, die die Leistung in ihrer Praxis durchführen, bekommen seit dem 16. November 28 Euro. An Wochenenden gibt es 36 Euro pro Spritze. Bislang hatte die Vergütung bei 20 Euro gelegen.

Die bessere Honorierung entspricht einer Forderung der KBV, die wiederholt auf den Koordinierungs- und Beratungsaufwand hingewiesen hatte. Der Verband medizinischer Fachberufe fordert ärztliche Arbeitgeber auf, die Erhöhung an ihre MFA weiterzugeben.

Zudem fordern Spahn und Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV,  in einem gemeinsamen Schreiben dazu auf, bei der Booster-Impfung flexibel vorzugehen. „Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur vollständigen Immunisierung bei Personen ab 18 Jahren ist als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten ist", heißt es dort. Ärzte könnten daher jeden patienten ab 18 Jahren auch vor Ablauf der sechs Monate nach eigenem Ermessen impfen. „Die jeweilige Impfentscheidung ist von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet."

Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und der KBV